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Der Energieausweis - Produktdeklaration für alle Gebäude

Sanierung ist ein Stiefkind der Bauwirtschaft. Dabei gäbe es in Österreich genug Handlungsbedarf - allein im Bereich der energetischen Sanierung. Experten hoffen auf ein Umdenken durch den in Kürze verpflichtenden Energieausweis für Gebäude. Ab Anfang 2008 ist der Energieausweis für Neubauten verpflichtend, ab Anfang 2009 dann auch für Bestandsgebäude.

2008 wird in Österreich der Energieausweis für alle neuen Gebäude verpflichtend eingeführt. Damit werden zukünftig für alle neu errichteten Gebäude vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch verfügen. Wurde der Energieausweis schon bisher in einigen Bundesländern in unterschiedlicher Form gehandhabt – z. T. in der Wohnbauförderung, z. T. in den Bauordnungen – so wird es zukünftig einen einheitlichen Energieausweis für ganz Österreich geben.

Umsetzung der Gebäuderichtlinie bringt Harmonisierung der Bauordnungen
Angesichts der jüngsten Preisschübe bei Energie (plus 25 % bei flüssigen Brennstoffen im Jahresabstand August) kommt einer einfachen und vergleichbaren Information über den zu erwartenden Energieverbrauch einer Immobilie immer größere Bedeutung zu. Der Energieausweis stellt daher auch ein zentrales Element der EU-Gebäuderichtlinie dar, die ab 2006 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Der Energieausweis gemäß EU-Richtlinie wird maximal 10 Jahre gültig sein und wird auch Vorschläge für kosteneffiziente Verbesserungsmaßnahmen enthalten. In Österreich geht die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erfreulicherweise mit einer Harmonisierung der Bauordnungen der Bundesländer einher.

Ab 2009 wird auch bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten ein Energieausweis für das jeweilige Gebäude vorzulegen sein. Käufer und Mieter einer Immobilie erhalten mit den Energieausweis einfache und vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des betreffenden Objekts und können so die Höhe der zu erwartenden Energiekosten in ihre Kauf- oder Mietentscheidung einfließen lassen.

Beim Neubau ist davon auszugehen, dass der Energieausweis als Nebenprodukt der ohnehin notwendigen bautechnischen Nachweise ohne Mehraufwand und daher ohne Mehrkosten im Zuge der Einreichplanung erstellt werden kann. Die weitaus überwiegende Zahl von Energieausweisen wird jedoch für Bestandsgebäude ausgestellt werden. Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten, haben sich die Bundesländer auf ein vereinfachtes Verfahren für Energieausweise im Bestand verständigt. Demnach wird es ein vereinfachtes Verfahren für die Erhebung der Gebäudegeometrie und für die energetischen Kennwerte der einzelnen Bauteile geben. Für Wände, Decken, Fenster etc. werden typische U-Werte zum Zeitpunkt der Errichtung des jeweiligen Gebäudes herangezogen. Übliche Heizungssysteme werden über eine Endenergieaufwandszahl abgebildet, die mittels Tabellen ermittelt werden kann. Die Details dieses vereinfachten Verfahrens werden im Leitfaden „Energietechnische Verhalten von Gebäuden“ festgelegt.

Kosten des Energieausweises
Das hier skizzierte vereinfachte Verfahren für die Erstellung von Energieausweisen für Bestandsbauten bewirkt vor allem eine Vereinfachung des Erhebungsverfahrens, jedoch nicht in der Berechnungsmethode. Dadurch, dass die erforderlichen Eingabedaten in einer geringeren Detailtiefe aufzunehmen sind, reduziert sich der Aufwand erheblich. Die Kosten für einen Energieausweis für Einfamilienhäuser und mehrgeschoßige Wohngebäude – und damit für die weitaus überwiegende Zahl von Energieausweisen – werden sich daher in der Größenordnung von maximal 300 bis 500 € bewegen. Für Nichtwohngebäude wird das vereinfachte Verfahren wohl nur in Ausnahmefällen angewendet werden können. In diesen Fällen hängt der Aufwand für den Energieausweis vor allem von der Komplexität des Gebäudes ab. Schließlich wird sich das Preisniveau über den Markt einpendeln, wobei die Anzahl der zugelassenen Aussteller, deren Qualifizierungsniveau sowie die vorgesehen Maßnahmen zur Qualitätssicherung wichtige Einflussfaktoren sein werden.

Marktvorteile für energieeffiziente Gebäude
Im Hinblick auf den 4. Jänner 2009 – spätestens ab diesem Datum werden Energieausweise auch bei Verkauf und Vermietung vorzulegen sein – überlegen größere Immobilienverwalter und Bauträger die vorsorgliche Erstellung von Ausweisen schon ab 2007 um einer Überhitzung des Marktes vorzubeugen. Darüber hinaus setzen einige größere Bauträger Energieausweis und Gebäudepässe schon jetzt aktiv im Marketing ein, was angesichts der dynamischen Entwicklung bei den Energiepreisen von den Kunden als zusätzliches Service gerne angenommen wird. Gleichzeitig verfügen diese Unternehmen über wertvolle Informationsgrundlagen für die systematische Bewirtschaftung und Weiterentwicklung ihres Gebäudebestands, denn: Energiesparende Gebäude werden in Zukunft Marktvorteile haben.

Weitere Informationen:
Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency
Otto-Bauer-Gasse 6 • 1060 Wien
Tel.: 01 - 58 61 524 - 0
Fax: 01 - 58 61 524 - 40
eMail: [email protected]
web: www.energyagency.at

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