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Planen, Vorbereiten, Finanzieren
Der Energieausweis - Produktdeklaration für alle GebäudeSanierung ist ein Stiefkind der Bauwirtschaft. Dabei gäbe es in Österreich genug Handlungsbedarf - allein im Bereich der energetischen Sanierung. Experten hoffen auf ein Umdenken durch den in Kürze verpflichtenden Energieausweis für Gebäude. Ab Anfang 2008 ist der Energieausweis für Neubauten verpflichtend, ab Anfang 2009 dann auch für Bestandsgebäude. 2008 wird in Österreich der Energieausweis für alle neuen Gebäude verpflichtend eingeführt. Damit werden zukünftig für alle neu errichteten Gebäude vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch verfügen. Wurde der Energieausweis schon bisher in einigen Bundesländern in unterschiedlicher Form gehandhabt – z. T. in der Wohnbauförderung, z. T. in den Bauordnungen – so wird es zukünftig einen einheitlichen Energieausweis für ganz Österreich geben.
Umsetzung der Gebäuderichtlinie bringt Harmonisierung der Bauordnungen
Ab 2009 wird auch bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden, aber auch von Büros oder betrieblichen Objekten ein Energieausweis für das jeweilige Gebäude vorzulegen sein. Käufer und Mieter einer Immobilie erhalten mit den Energieausweis einfache und vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des betreffenden Objekts und können so die Höhe der zu erwartenden Energiekosten in ihre Kauf- oder Mietentscheidung einfließen lassen. Beim Neubau ist davon auszugehen, dass der Energieausweis als Nebenprodukt der ohnehin notwendigen bautechnischen Nachweise ohne Mehraufwand und daher ohne Mehrkosten im Zuge der Einreichplanung erstellt werden kann. Die weitaus überwiegende Zahl von Energieausweisen wird jedoch für Bestandsgebäude ausgestellt werden. Um diesen Aufwand möglichst gering zu halten, haben sich die Bundesländer auf ein vereinfachtes Verfahren für Energieausweise im Bestand verständigt. Demnach wird es ein vereinfachtes Verfahren für die Erhebung der Gebäudegeometrie und für die energetischen Kennwerte der einzelnen Bauteile geben. Für Wände, Decken, Fenster etc. werden typische U-Werte zum Zeitpunkt der Errichtung des jeweiligen Gebäudes herangezogen. Übliche Heizungssysteme werden über eine Endenergieaufwandszahl abgebildet, die mittels Tabellen ermittelt werden kann. Die Details dieses vereinfachten Verfahrens werden im Leitfaden „Energietechnische Verhalten von Gebäuden“ festgelegt.
Kosten des Energieausweises
Marktvorteile für energieeffiziente Gebäude
Weitere Informationen:
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